Verkehrswertgutachten und qualifizierte Bewertungen für private und institutionelle Auftraggeber.
Anfrage sendenFundierte Werte entstehen aus Präzision und Verständnis.
Mein Name ist Martina Lewis. Was mich auszeichnet:
Was Immobilien bewegen — finanziell, familiär, steuerlich — habe ich aus beiden Perspektiven kennengelernt: als Eigentümerin und als Analystin.
Vollgutachten gemäß ImmoWertV nach anerkannten Bewertungsverfahren — als fundierte Wertgrundlage für Erb-, Schenkungs-, Steuer- und privatrechtliche Anlässe. Als nach ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erfülle ich die persönlichen Voraussetzungen des § 198 BewG für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt.
Schlanke Wertermittlung für den persönlichen Bedarf — als zügige Orientierung bei internen Entscheidungen, Kauf- und Verkaufsabsichten oder einer ersten Einschätzung am Markt. Methodisch fundiert nach anerkannten Bewertungsverfahren, jedoch ohne den vollen Dokumentationsumfang eines Verkehrswertgutachtens.
Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG — als Grundlage für eine an die reale Objektsituation angepasste, häufig günstigere Abschreibung vermieteter Immobilien.
Persönliche Beratung zu Bewertungsfragen, Marktentwicklung und individuellen Immobilienthemen — diskret und unabhängig.
Meine Honorare orientieren sich an der Honorar-Richtlinie des LVS Bayern zur Immobilienbewertung. Für ein Verkehrswertgutachten liegt der Grundbetrag ab 2.400 € netto zuzüglich 0,22 % des unbelasteten Objektwerts (bis 1 Mio. €). Richtwert für ein Einfamilienhaus mit 500.000 € unbelastetem Objektwert sind rund 3.500 € netto. Zu Beginn jeder Zusammenarbeit steht ein Sachverständigenvertrag, der Umfang und Abrechnung klar regelt.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind oder der Nachlass eine Immobilie enthält, braucht es einen belastbaren Wert — als Grundlage für eine faire Aufteilung und für das Finanzamt.
Wenn das Finanzamt den Wert einer Immobilie zu hoch ansetzt, kann ein qualifiziertes Gutachten nach § 198 BewG den tatsächlichen gemeinen Wert nachweisen.
Wenn Sie als Vermieter die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nachweisen möchten — als Grundlage für eine an die Objektsituation angepasste Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG.
Wenn der Wert einer gemeinsamen Immobilie neutral und nachvollziehbar festgestellt werden muss — als Grundlage für Zugewinnausgleich, Vermögensteilung oder gerichtliche Verfahren.
Wenn Sie vor einer bedeutenden Entscheidung eine unabhängige, zweite Einschätzung wünschen — jenseits von Maklerinteressen oder emotionalen Erwartungen.
Wenn eine Bank einen qualifizierten Beleihungswert benötigt — oder wenn Sie Ihre eigene Verhandlungsposition gegenüber dem Kreditgeber stärken möchten.
Per Telefon, E-Mail oder Formular. Wir klären Ihr Anliegen, den Bewertungsanlass und den groben Umfang.
Umfang, Fristen und Honorar werden vorab schriftlich festgehalten — klar und transparent nach den Richtlinien des LVS Bayern.
Sie stellen die vorhandenen Unterlagen zusammen; ich nehme Einsicht in Grundbuch und Bauakte und besichtige das Objekt vor Ort.
Sie erhalten das Gutachten in schriftlicher Form — methodisch sauber, nachvollziehbar begründet und bei Bedarf persönlich erläutert.
Ein Verkehrswertgutachten für ein Standardobjekt wird in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen nach Objektbegehung erstellt. Kurzgutachten sind entsprechend schneller verfügbar. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Objektumfang und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab und wird im Sachverständigenvertrag vereinbart.
Als nach ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erfülle ich die persönlichen Voraussetzungen des § 198 BewG für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt. Die inhaltliche Prüfung erfolgt immer durch das Finanzamt im Einzelfall — ein methodisch sauberes, nachvollziehbares Gutachten ist die beste Grundlage dafür.
Mein Tätigkeitsgebiet umfasst den gesamten Freistaat Bayern, mit regionalem Schwerpunkt im Großraum München, Augsburg, Landsberg am Lech und dem Allgäu (Füssen, Kempten). Für internationale Auftraggeber mit Immobilien in Bayern berate ich gerne auch in Englisch oder Spanisch.
Meine Honorare orientieren sich an der Honorar-Richtlinie des LVS Bayern zur Immobilienbewertung. Die konkrete Höhe hängt von Objektart, Objektwert und Bewertungsanlass ab und wird vor Beauftragung schriftlich im Sachverständigenvertrag festgehalten. Für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens sprechen Sie mich gerne an.
Ich freue mich auf Ihr Anliegen — persönlich und vertraulich.
E-Mail martina@serenitas.immo Telefon +49 151 571 525 11