Zertifizierte Sachverständige · DIN EN ISO/IEC 17024

Fundierte Wertermittlung für Ihre Immobilie.

Verkehrswertgutachten und qualifizierte Bewertungen für private und institutionelle Auftraggeber.

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DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifiziert
20+ Jahre Immobilien­erfahrung
DE · EN · ES Dreisprachige Beratung
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Eine Frage des Vertrauens.

Fundierte Werte entstehen aus Präzision und Verständnis.

Mein Name ist Martina Lewis. Was mich auszeichnet:

  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 — ZIS Sprengnetter Zert (S), DAkkS-akkreditiert
  • Finanzwirtschaftlich geschult — Studium der Finanzwirtschaft, 25 Jahre internationale Führungsverantwortung bei Dell Technologies
  • Praxis-erfahren — über zwei Jahrzehnte eigener Umgang mit Immobilien in Deutschland und den USA
  • Mehrsprachig — Beratung in Deutsch, Englisch und Spanisch

Was Immobilien bewegen — finanziell, familiär, steuerlich — habe ich aus beiden Perspektiven kennengelernt: als Eigentümerin und als Analystin.

Martina Lewis, Sachverständige für Immobilienbewertung

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrs- und Beleihungswertermittlung von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Wertermittlung nach § 194 BauGB und ImmoWertV

Qualifikation

  • Zertifizierte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien — ZIS Sprengnetter Zert (S)
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 durch die Sprengnetter Zertifizierung GmbH (DAkkS-akkreditiert, D-ZP-16061-01-00)
  • Reg.-Nr. 2605-018, gültig bis 14.12.2030
  • Ausbildung an der Sprengnetter Akademie (Reg.-Nr. S 2511-78)
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Leistungen im Überblick.

i.

Verkehrswertgutachten

Vollgutachten gemäß ImmoWertV nach anerkannten Bewertungsverfahren — als fundierte Wertgrundlage für Erb-, Schenkungs-, Steuer- und privatrechtliche Anlässe. Als nach ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erfülle ich die persönlichen Voraussetzungen des § 198 BewG für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt.

ii.

Kurzgutachten

Schlanke Wertermittlung für den persönlichen Bedarf — als zügige Orientierung bei internen Entscheidungen, Kauf- und Verkaufsabsichten oder einer ersten Einschätzung am Markt. Methodisch fundiert nach anerkannten Bewertungsverfahren, jedoch ohne den vollen Dokumentationsumfang eines Verkehrswertgutachtens.

iii.

Restnutzungsdauergutachten

Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG — als Grundlage für eine an die reale Objektsituation angepasste, häufig günstigere Abschreibung vermieteter Immobilien.

iv.

Beratung

Persönliche Beratung zu Bewertungsfragen, Marktentwicklung und individuellen Immobilienthemen — diskret und unabhängig.

v.

Honorar

Meine Honorare orientieren sich an der Honorar-Richtlinie des LVS Bayern zur Immobilienbewertung. Für ein Verkehrswertgutachten liegt der Grundbetrag ab 2.400 € netto zuzüglich 0,22 % des unbelasteten Objektwerts (bis 1 Mio. €). Richtwert für ein Einfamilienhaus mit 500.000 € unbelastetem Objektwert sind rund 3.500 € netto. Zu Beginn jeder Zusammenarbeit steht ein Sachverständigenvertrag, der Umfang und Abrechnung klar regelt.

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Wann brauche ich eine Sachverständige?

Im Erbfall

Wenn mehrere Erben beteiligt sind oder der Nachlass eine Immobilie enthält, braucht es einen belastbaren Wert — als Grundlage für eine faire Aufteilung und für das Finanzamt.

Bei Erbschafts- oder Schenkungssteuer

Wenn das Finanzamt den Wert einer Immobilie zu hoch ansetzt, kann ein qualifiziertes Gutachten nach § 198 BewG den tatsächlichen gemeinen Wert nachweisen.

Für vermietete Immobilien

Wenn Sie als Vermieter die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nachweisen möchten — als Grundlage für eine an die Objektsituation angepasste Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG.

Bei Trennung oder Scheidung

Wenn der Wert einer gemeinsamen Immobilie neutral und nachvollziehbar festgestellt werden muss — als Grundlage für Zugewinnausgleich, Vermögensteilung oder gerichtliche Verfahren.

Vor Kauf oder Verkauf

Wenn Sie vor einer bedeutenden Entscheidung eine unabhängige, zweite Einschätzung wünschen — jenseits von Maklerinteressen oder emotionalen Erwartungen.

Für Beleihung oder Finanzierung

Wenn eine Bank einen qualifizierten Beleihungswert benötigt — oder wenn Sie Ihre eigene Verhandlungsposition gegenüber dem Kreditgeber stärken möchten.

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So läuft die Zusammenarbeit.

01

Erstkontakt

Per Telefon, E-Mail oder Formular. Wir klären Ihr Anliegen, den Bewertungsanlass und den groben Umfang.

02

Sachverständigenvertrag

Umfang, Fristen und Honorar werden vorab schriftlich festgehalten — klar und transparent nach den Richtlinien des LVS Bayern.

03

Unterlagen & Objektbegehung

Sie stellen die vorhandenen Unterlagen zusammen; ich nehme Einsicht in Grundbuch und Bauakte und besichtige das Objekt vor Ort.

04

Gutachten & Übergabe

Sie erhalten das Gutachten in schriftlicher Form — methodisch sauber, nachvollziehbar begründet und bei Bedarf persönlich erläutert.

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Häufige Fragen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Ein Verkehrswertgutachten für ein Standardobjekt wird in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen nach Objektbegehung erstellt. Kurzgutachten sind entsprechend schneller verfügbar. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Objektumfang und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab und wird im Sachverständigenvertrag vereinbart.

Werden Ihre Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Als nach ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erfülle ich die persönlichen Voraussetzungen des § 198 BewG für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt. Die inhaltliche Prüfung erfolgt immer durch das Finanzamt im Einzelfall — ein methodisch sauberes, nachvollziehbares Gutachten ist die beste Grundlage dafür.

In welcher Region sind Sie tätig?

Mein Tätigkeitsgebiet umfasst den gesamten Freistaat Bayern, mit regionalem Schwerpunkt im Großraum München, Augsburg, Landsberg am Lech und dem Allgäu (Füssen, Kempten). Für internationale Auftraggeber mit Immobilien in Bayern berate ich gerne auch in Englisch oder Spanisch.

Was kostet ein Gutachten?

Meine Honorare orientieren sich an der Honorar-Richtlinie des LVS Bayern zur Immobilienbewertung. Die konkrete Höhe hängt von Objektart, Objektwert und Bewertungsanlass ab und wird vor Beauftragung schriftlich im Sachverständigenvertrag festgehalten. Für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens sprechen Sie mich gerne an.

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Sprechen wir miteinander.

Ich freue mich auf Ihr Anliegen — persönlich und vertraulich.

E-Mail martina@serenitas.immo Telefon +49 151 571 525 11
Adresse Brudergasse 213c
86899 Landsberg am Lech